Neutralino schrieb am 07.08.2018 18:24:
…die in Deutschland von Muezzin-Gekreisch über Lautsprecher belästigt werden:
>http://www.google.de/m?q=muezzinrufe%20deutschland
Dazu aus eben diesem Artikel:
Es sei zum Beispiel fraglich, ob der Kläger die Rufe überhaupt wahrnehmen könne, da er in 900 Metern Entfernung wohne. Während der Verhandlung in erster Instanz habe er selbst eingeräumt, die von der Moschee ausgehenden Geräusche zuletzt vor mehreren Jahren vernommen zu haben.
Irgendwie scheint sich die Belästigung in recht engen Grenzen zu halten.
So, und nun reden wir von denen, die tagtäglich von Kirchenglockenlärm belästigt werden. Ist daran irgend etwas besser?
JHR