Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

383 Beiträge seit 23.01.2024

Re: Das Grundgesetz will Parteien

Das Grundgesetz gewährt nicht grenzenlose Freiheit, sondern die Würde jedes Menschen (Art 1), geschützt durch einen republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Es gibt wohl keine Partei die dem immer zu 100% entspricht, aber eine Partei, die sich zu weit von diesen Grundsätzen entfernt, gilt als verfassungswidrig (Art 21).

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.02.2024 10:59).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten