Das Grundgesetz gewährt nicht grenzenlose Freiheit, sondern die Würde jedes Menschen (Art 1), geschützt durch einen republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Es gibt wohl keine Partei die dem immer zu 100% entspricht, aber eine Partei, die sich zu weit von diesen Grundsätzen entfernt, gilt als verfassungswidrig (Art 21).
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