Ein gefürchteter Straßenkämpfer mit einem Harem voller Frauen und Verbindungen zur Roten Khmer. Die Diskussion mit Ihnen schüchtert mich mehr und mehr ein.
Trotzdem sei hier folgendes angemerkt:
Das Gesetz sieht in folgenden weiteren Fällen einen Verlust der Staatsangehörigkeit vor:
[...]
freiwilliger Eintritt ohne Zustimmung der zuständigen Behörde in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit der oder die Betroffene ebenfalls besitzt
https://m.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB2/Einbuergerung/vs-c2-verlust-staatsangehoerigkeit.html
Ich weiß genau, das dieser Fall nicht geprüft wurde, weil unsere staatlichen Behörden ja auf den Stand von übergewichtigen Kindergärtnerinnen in ihrer Periode mit Milxhdrüsenschwellung zurückgesunken sind.
Aber wenn es einen politischen Willen GÄBE, wären die rechtsstaatlichen Mittrl durchaus vorhanden.