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mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2000

BSW will auch nicht -> AfD fordert Ausweisung von deutschen Bürgern...

Vielfach wird in der AfD offen die Ausweisung deutscher Staatsbürger gefordert, die den Kriterien völkisch-nationalsozialistischer "Deutschzugehörigkeit" von Rechtsextremisten in der Partei nicht genügt haben. Letztlich läuft das auf einen angedrohten und vollzogenen Verlust der Staatsbürgerschaft für Menschen hinaus, die von Neonazis als "undeutsch" betrachtet werden: damit sind vor allem Familien mit "ausländisch klingenden" Namen gemeint, selbst wenn sie in der 5. oder 6. Generation in Deutschland ansässig sind. Gehetzt wird gegen diese Familien, indem sie als eine "Gefahr für die deutsche Kultur" bezeichnet werden, die Definition ist auch klar antisemitisch motiviert und gegen jüdische Familien gerichtet.

Dass diese Forderung nicht im Parteiprogramm gelandet ist, ist lediglich der Tatsache geschuldet, dass die AfD in dem Fall ein Parteienverbot fürchtet, weil sie unter Beobachtung steht.

Diese Forderungen waren keine "Randerscheinung", sondern sind durch vielfache Äußerungen und auch die Teilnahme von AfD-Politikern an Zusammenkünften rechtsextremer Gruppen belegt. Dazu passt auch der durchgehend verbreitete und an der Basis gelebte Antisemitismus in der AfD. Würde es, wie vielfach fälschlich behauptet wird, der AfD um Unzufriedenheit und Protest gehen, hätte man alle diese Leute aus der Partei ausgeschlossen. Dies ist aber nicht erfolgt. Auch ein Ausschluss der Jungen AfD ist nach wie vor nicht vollzogen und ist kaum mehr als ein Lippenbekenntnis bzw. Ablenkungsmanöver. Alles deutet darauf hin, dass es sich auch hier nur um eine Verdunklungsmaßnahme handelt, um Ermittlungen und Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/afd-junge-alternative-trennung-strei-fehler-kolumne-100.html

Das ist der Grund dafür, dass selbst BSW eine Zusammenarbeit bisher offiziell in den allermeisten Punkten ablehnt.

Die Isolation der AfD hat keine parteitaktischen Gründe, sondern liegt in der klar grundgesetzwidrigen (und auch menschenrechtsfeindlichen) Ausrichtung der Partei begründet. Eine Partei, welche selbst die Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes nicht zu respektieren gedenkt, ist in Deutschland nicht legitimierbar.

MFG/Z

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