Im Gegenteil: die NGOs müssen gezwungen werden einen Hafen anzulaufen, dort werden sie dann des Menschenschmuggels angeklagt und ihr Schiff beschlagnahmt.
Die Bearbeitung der Fälle (und sämtlicher formaler Anträge in den Fällen) überlässt man dann den Gerichten die derzeit aufgrund der Asylantragsflut bis 2030 beschäftigt sind und fertig ist die Laube.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.06.2017 18:16).