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  • bachmerat

mehr als 1000 Beiträge seit 30.06.2013

Ich nenne das Kind einmal beim Namen

Cap Anamur und co. sind Schlepper und Schleuser Organisationen, Ihre Handlungsweisen sollten gesellschaftlich wie strafrechtlich als kriminelle Handlung gemäß § 96 Einschleusen von Ausländern behandelt werden.

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/96.html

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