abc987654321 schrieb am 29.06.2017 14:19:
"Dagegen verpflichtet Art. 14 keinen Staat, politisch Verfolgten auch tatsächlich Asyl zu gewähren"
Entnommen:
https://www.menschenrechtserklaerung.de/asylrecht-3625/
Dort steht, dass es eben doch explizit das Recht auf einen Asylantrag gibt, was Punkt der Diskussion war.
Immer wieder interessant, wie viele Leute Links als Belege angeben, die ihre eigenen Argumente untergraben.