Captain Data schrieb am 29.06.2017 22:44:
Es sollte doch möglich sein, die Seenotrettungsgesetze dergestalt zu refomieren, dass die Geretteten nicht zum "nächsten Wunschhafen" gefahren werden, sondern zum "Ausgangshafen" der Seereise.
Das ist nicht notwendig. Die Gesetze sagen bereits, dass ein aufgefischter Schiffbrüchiger am nächsten angelaufenen Hafen abgesetzt werden darf. Der Schiffbrüchige hat kein Bestimmungsrecht, sondern der Kapitän des auffischenden Schiffes. Ich meine, wäre ja noch schöner, wenn ich mich einfach in Hamburg von einem auslaufenden Kreuzfahrtschiff auffischen lasse und mir dann eine Fahrt in die Karibik wünschen darf ...
Das Problem ist nun allerdings, dass die Kapitäne der beteiligten Schiffe selbst das Wunschziel EU haben. Und das wiederum kann man denen nur bedingt verbieten. Man könnte natürlich den einen oder anderen mal wegen Schlepperei für ein Weilchen vom Meer holen, aber Hand aufs Herz: Unsere Regierungen sind ja nicht wirklich daran interessiert, dass der Flüchtlingsstrom abreisst, oder?