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  • IchHierNichtDa

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Re: Da liegt ja der Hund begraben!

Gast-Redner schrieb am 29.06.2017 14:07:

Aber, wenn sich der Flüchtling auf Asyl beruft, muss in einem Rechtsstaat und ich hoffe sehr, das wir hier in Europa alles Rechtsstaaten sind, das prüfen.

Allerdings erst und nur, wenn er in Europa ist. Wenn man ihn "rettet" und zurück nach Afrika fährt, kann er da alles mögliche tun.

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