Man müsste das Asylrecht einfach anpassen. Die Schweiz hatte das bis 2012 und derzeit funktioniert das durch ein Visa aus humanitären Gründen.
Die EU stellt die Erteilung von Visa aus humanitären Gründen den Mitgliedsstaaten frei.
Wer also als Bootsflüchtling nach Italien kommt und von dort nach Mali verbraucht wird, könnte also da in der deutschen Botschaft einen Asylantrag nach Deutschland stellen.
In der Botschaft bekommt der Antragsteller dann ein Visa aus humanitären Gründen.
Wird der Antrag bei Überprüfung abgelehnt, steht dem Antragsteller frei, in sein Heimatland zurück zu kehren. Seine Aufenthaltserlaubnis für Mali endet nach 60 Tagen.