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  • Klaus N

mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2004

Re: Ich nenne das Kind einmal beim Namen

bachmerat schrieb am 29.06.2017 16:37:

Cap Anamur und co. sind Schlepper und Schleuser Organisationen, Ihre Handlungsweisen sollten gesellschaftlich wie strafrechtlich als kriminelle Handlung gemäß § 96 Einschleusen von Ausländern behandelt werden.

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/96.html

Ergänzend:

Ohne jetzt tiefere Kenntnis des Seerechts zu haben: einen "Kapitän", der mit einem schon bei Abfahrt offensichtlich nicht seetüchtigen "Schiff" seine Passagiere in Seenot bringt, müsste eigentlich relativ leicht wegen Mord bzw. versuchtem Mord belangt werden können.

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