bachmerat schrieb am 29.06.2017 16:37:
Cap Anamur und co. sind Schlepper und Schleuser Organisationen, Ihre Handlungsweisen sollten gesellschaftlich wie strafrechtlich als kriminelle Handlung gemäß § 96 Einschleusen von Ausländern behandelt werden.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/96.html
Ergänzend:
Ohne jetzt tiefere Kenntnis des Seerechts zu haben: einen "Kapitän", der mit einem schon bei Abfahrt offensichtlich nicht seetüchtigen "Schiff" seine Passagiere in Seenot bringt, müsste eigentlich relativ leicht wegen Mord bzw. versuchtem Mord belangt werden können.