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  • nervos belli

604 Beiträge seit 01.12.2016

Re: Konsequent

Levski schrieb am 29.06.2017 12:13:

Gut so. Nach Seerecht müssen Schiffbrüchige in den nächstliegenden Hafen gebracht werden. Bedeutet das, dass die Schlepperorganisationen die Menschen erst in italienischen Hoheitsgewässern über Bord werfen? Dann sperrt die italienischen Häfen und bringt die Menschen zurück nach Libyen. Der Schiffbrüchige wird froh sein, dass er am Leben ist, sollen die Schlepper doch an einem internationalen Gerichtshof klagen.

Die dürfen nicht nach Libyen zurückgebracht werden. Es wurde schon geklagt und die Flüchtligen haben Recht bekommen. Teilweise posthum.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Hirsi

Zitat:
"Das Gericht urteilte, dass der italienische Staat die Migranten nicht nach Libyen hätte zurückführen dürfen, da niemand der Folter oder unmenschlicher Strafe ausgesetzt werden dürfe (Art. 3 EMRK). Zudem habe Italien das Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen (Art. 4 des IV. Zusatzprotokolls) übertreten und das Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13 i. V. m. Art. 3 EMRK und Art. 4 des IV. Zusatzprotokolls) verletzt.[3][1]"

D.h. man darf sie nicht einfach zurückweisen wenn man sie rettet, und retten muss man sie ja...
Also: alle aufnehmen und in Lager internieren, biometrisch (Irisscan, DNA, etc.) erfassen.. Verfahren durchziehen und dann diejenigen die kein Asyl bekommen abschieben. Per Schiff abschieben, nicht per Flugzeug, also immer gleich mehrere tausend. Nicht dieses 20 Leute zusammen mit 40 Polizisten in ein Flugzeug setzen.

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