nervos belli schrieb am 29.06.2017 12:31:
Zitat:
"Das Gericht urteilte, dass der italienische Staat die Migranten nicht nach Libyen hätte zurückführen dürfen, da niemand der Folter oder unmenschlicher Strafe ausgesetzt werden dürfe (Art. 3 EMRK). Zudem habe Italien das Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen (Art. 4 des IV. Zusatzprotokolls) übertreten und das Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13 i. V. m. Art. 3 EMRK und Art. 4 des IV. Zusatzprotokolls) verletzt.[3][1]"
Dieses Urteil bezieht sich auf die Migranten die bereits in Italien sind. Die Migranten, die von NGO-Schiffen aufgenommen werden sind aber nicht in Italien.
Die Italiener können solchen Schiffen schlicht die Einfahrt in italienische Hoheitsgewässer untersagen. Zeigt sich die Mannschaft uneinsichtig wird das Fahrzeug manövierungfähig gemacht und dorthin geschleppt, wo es die Migranten aufgenommen hat. Oder noch besser: bis in Schwimmentfernung zur lybischen Küste.
Wetten, dass die Damen und Herren "Retter" in Zukunft ein weniger sozialschädliches Hobby praktizieren?