NEIN - was hat der Bundestag damit zu tun. Ein "Libyer", der nach Deutschland kommt erfüllt Art. 16a 2 deshalb, weil er über ein sicheres EU-Drittland kommt.
Er muss eigentlich an der Grenze zurückgeschickt werden. Wenn Italien seine Grenzen nicht schützen kann ist das doch nicht unser Problem? Das mag zwar ungerecht sein, aber dann muss auf politischer Ebene das Gesetz geändert werden. Und nicht irgendwie "ausgesetzt"...