Hat se nicht alle schrieb am 30.06.2017 09:07:
Libyen ist derzeit KEIN sicheres Drittland und somit ist weder Abschiebung noch Rückführung nach offiziell gültigen Gesetzen und Regeln möglich.
Also die Situation ist folgende: Es werden Schiffbrüchige in internationalen Gewässern von privaten Schiffen gerettet.
Welche Bestimmungen müssen die Retter nun beachten? Irgendwelche Vorschriften der EU können es ja nicht sein, wegen internationalen Gewässern.
Bleibt wohl nur dieses Seemannsrecht. Gibt dieses Recht es irgendwie her, daß die Retter sich darüber informieren müssen, ob ein Land sicher gilt, um die Geretteten dort abzusetzen? Und wer legt überhaupt fest, ob ein Land sicher ist?
Steht in den internationalen Bestimmungen zur Seenotrettung mehr drin, als daß die Geretteten nur zum nächstgelegenen Hafen gebracht werden müssen?
Abschiebung und Rückführung als passende Begriffe fallen sowie weg, da die privaten Organisationen keine hoheitlichen Maßnahmen durchführen.