hubid schrieb am 30.06.2017 11:27:
Hat se nicht alle schrieb am 30.06.2017 09:07:
Libyen ist derzeit KEIN sicheres Drittland und somit ist weder Abschiebung noch Rückführung nach offiziell gültigen Gesetzen und Regeln möglich.
Das ist nur die halbe Wahrheit. Eine Abschiebung oder Rückführung von Flüchtlingen ist tatsächlich nicht machbar. Es ist aber durchaus möglich, vor der libyschen Küste aus Seenot gerettete Schiffbrüchige im nächsten erreichbaren Hafen an Land zu setzen.
Habe mich nur auf Libyen bezogen und nicht auf die Möglichkeit einer Verbringung in ein anderes sicheres Drittland. Das ist selbstverständlich möglich.
Das mag man persönlich Scheiße finden, ist aber das Resultat eines illegalen Krieges, befeuert von EU Mitgliedern denen das heute voll auf die Füsse fällt.
Nun, hier gebe ich Dir recht. Die EU ist zweifellos an der existierenden Situation massgeblich mitschuldig. Aber die EU schippert die Schiffbrüchigen ja auch brav nach Italien, obwohl sie dazu ja nicht verpflichtet wäre ...
Man kann an den Tricksereien (Malta)
Nein, es ist keine Trickserei, Schiffbrüchige an einen Ort ausserhalb Europas zu bringen, sondern Standard. Die meisten Schiffbrüchigen weltweit werden nicht nach Europa geschippert, und keiner beschwert sich.
Malta steht für das EU Abkommen
http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-02/libyen-malta-gipfel-eu-balkanroute-fluechtlinge
und nicht gegen eine Verbringung von Schiffbrüchigen an einen Ort ausserhalb Europas. Wie kommst du darauf?
Somit gelten vereinfacht folgende Regeln:
a) Bootsflüchtlinge dürfen nur innerhalb des Hoheitsgebietes von Libyen nach Libyen zurückgebracht werden.
Also, zum Zeitpunkt ihres Aufgreifens in internationalen Gewässern durch private Schiffe sind das nicht primär Bootsflüchtlinge, sondern primär Schiffbrüchige. Und Schiffbrüchige können am nächsten angelaufenen Hafen an Land gesetzt werden. Zu Flüchtlingen werden sie erst wieder, wenn sie sich in die Obhut eines Staates begeben. Das können sie in Libyen, Tunesien, Marokko, Ägypten, Israel, Türkei ebensogut wie in Italien oder Spanien.
Nun, der Weg über Schiffbruch dürfte nicht in allen Fällen haltbar sein, denn die notwendigen Voraussetzungen sind bein einem intakten Boot in ruhiger See nicht gegeben. Aber auch da ist eine Verbringung in ein nicht sicheres Land schwierig. Ansonsten sehe ich keinen Widerspruch zu meiner Aussage.
b) nur die libysche Küstenwache darf außerhalb des libyschen Hoheitsgebietes Bootsflüchtlinge nach Libyen zurückbringen.
Nein, jeder, der einen libyschen Hafen anlaufen darf, darf im Mittelmeer aufgefischte Schiffbrüchige in ebendiesem libyschen Hafen auch absetzen.
Jetzt sind deine primären Schiffbrüchigen vollständig zu Schiffbrüchigen mutiert.
Ob das auch "lieb und nett" ist, ist eine andere Frage.
Es geht nicht um lieb und nett, sondern darum dass sie nicht in einem nicht sicheren Drittland abgesetzt werden dürfen.
Es gibt ja aber noch viele andere Häfen in ganz vielen anderen Staaten. Es ist zum Beispiel nicht verboten, Schiffbrüchige im nächsten angelaufenen Hafen in den USA abzusetzen. Nein, es gibt keine Pflicht, Schiffbrüchige nach Italien oder einem anderen EU-Hafen zu bringen. Das wäre auch ganz unpraktisch. Stell Dir vor, Du fischst so einen Schiffbrüchigen vor Korea auf, fährst mit einem Frachter nach Japan, aber musst mal eben in Italien Deinen Schiffbrüchigen abliefern. Idiotisch, oder? Eben!
Hier unterstellst du mir, dass ich irgendwo in meinem Text (wo?) darauf abgestellt hätte, dass ausschließlich in Italien oder der EU angeliefert werden muss. Das habe ich NICHT getan!
Also, wie begründest Du, dass Schiffbrüchige ausgerechnet nach Italien gebracht werden müssen? Und wieso gibt es dann Ausnahmen?
Jetzt wird es aber so richtig blöd. Jetzt soll ich deine Unterstellung auch noch begründen. Mach dir klar, dass es sich dabei um dein eigenes Hirngewächs handelt und stell das bitte richtig.
Genau das ist der Spielraum, in welchem sich die NGO`s derzeit bewegen dürfen.
Falsch. NGOs sind per definitionem erst mal privat, d.h. um Sachen wie Flüchtlingsstatus, Asylwesen, etc. pp. müssen sie sich nicht kümmern. Für ein NGO-Schiff ist ein aus Seenot geretteter Mensch eben ein Schiffbrüchiger, der irgendwo an Land gesetzt werden darf.
Wenn wir bei deiner Definition des Schiffbrüchigen bleiben, dann dürfen NGO`s jedes Land anfahren, auch Italien und die EU und sogar Deutschland direkt. Sie müssen kein Land anfahren das unsicher ist und sich dabei noch selber in Gefahr bringen. Sie müssen keine Umwege machen und auch nicht auf deine Meinung achten. D'accord?
Wenn es allerdings Bootsflüchtlinge sind, dann dürfen diese in alle sicheren Länder, aber nicht in ein unsicheres Drittland verbracht werden. Der Unterschied ist marginal, schießt aber eine Verbringung nach Libyen eindeutig aus.
Und nun könnt ihr ja mal checken, ob eure Vorstellungen zu diesen Fakten passen.
Sorry, Deine Vermutungen sind eben keine Fakten.
Sorry, aber deine zentrale Kritik, dass ich eine Verbringung nach Italien oder der EU das Wort rede, ist ein Fake. Es wäre fair, wenn du das richtig stellen würdest.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.06.2017 12:38).