Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht einen Antrag auf Asyl zu stellen.
Nein hat er nicht. Die Bewohner des Zielgebietes räumen dieses Recht dem potentiellen Asylanten ein, oder auch nicht.
Sie müssen ihn nicht einmal anhören, wenn sie nicht wollen. An der damaligen DDR Grenze wurden Flüchtlinge erschossen - das kann man sich auch andersrum vorstellen. zB könnte man an den Grenzen Deutschlands Wächter postieren, die die Leute erschiessen, die die Grenze überschreiten - im Krieg wäre das der Normalfall. Und bevor Sie antworten "das ist nicht rechtens" - möchte ich Sie bitten das Asylrecht (Art 16GG) in allen historischen Fassungen miteinander zu vergleichen.
Recht ist, was wir als Recht bezeichnen - das ist das einzige Kriterium.