Bitrocker (1) schrieb am 28.10.2024 18:43:
Orangensaft mit Fruchtfleisch wird ja nicht als Milch bezeichnet und Kokosmilch dürfte eigentlich nicht erlaubt sein. Es sei denn die Regelung gilt nur für dedizierte Getränke oder so.
Also etwas als FruchtFLEISCH zu bezeichnen ist ok? Das verwirrt den Verbraucher nicht? Der ist nur verwirrt, wenn er MandelMILCH liest und denkt da hätte jemand eine Mandel gemolken?
Warum Kokosmilch erlaubt ist kann ich dir sagen: Weil das schon seit Jahrhunderten in Europa gibt (und weltweit seit 5000 Jahren), und damals als es in Europa eingeführt wurde, da waren die Verbraucher noch nicht so leicht zu verwirren, die haben nicht angenommen, dass da eine Kokoskuh gemolken wurde.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.10.2024 21:26).