"Konkret werden ab sofort nicht nur Enteignungs- und Kriegsrisiken gedeckt. Auch Konvertierungs- und Transferrisiken für Tilgungs- und Zinszahlungen auf beteiligungsähnliche Darlehen werden jetzt abgesichert. Das gilt sowohl für bestehende als auch künftige Investitionsgarantien für beteiligungsähnliche Darlehen."
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/ukraine/unterstuetzung-fuer-die-ukraine.html