Ihren Paragrafen Nr. 1, der zu gegenseitiger Toleranz und Achtung verpflichtet, gibt es durchaus in der UN-Charta -
Artikel 1 der UN-Charta:
„Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;
3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;
4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.“
Bisher fehlt es allerdings an Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten, um diese Ansprüche zu verwirklichen, wenn ständige Mitglieder des Sicherheitsrats, wie z.B. die USA, die VR China oder die Russische Föderation, dieses Recht verletzten. Wie gesagt, ein erster notwendiger Schritt wäre die Blockierung des Vetorechts eines ständigen Mitglieds des UN-Sicherheitsrats, wenn dieses Mitglied an einer völkerrechtswidrigen Aktion beteiligt ist.