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  • Kritik77

730 Beiträge seit 08.07.2016

Gerichtsurteil: Asyl für in der Ukraine verfolgte Jüdin.

Die 7. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat am 04.08.2014 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, einer ukrainische Staatsangehörigen jüdischer Volks- und Religionszugehörigkeit die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen. Das Urteil beruht auf der Feststellung, dass die Klägerin auf Grund ihrer Religionszugehörigkeit in der Ukraine sowohl bei der Arbeitssuche, als auch bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benachteiligt wurde und es zu Übergriffen Privater auf ihr Geschäft kam, sowie darauf, dass sie durch die zuständigen Polizeibehörden keine Unterstützung erhielt.
Ausweislich der Urteilsgründe hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung „sehr anschaulich und glaubhaft geschildert“, dass sie, obwohl sie ihr Studium als Jahrgangsbeste mit der Masterprüfung beendet hatte, keine Stelle an der Universität habe erhalten können, was man ihr bereits vor Abschluss der Prüfungen mitgeteilt habe. Trotz des guten Abschlusses und zahlreicher Bewerbungen sei es ihr nicht gelungen, eine andere Stelle zu finden. Aus diesem Grunde habe sie sich selbstständig gemacht und einen Laden eröffnet. Die Geschäfte seien gut gelaufen, aber der Laden sei wiederholt geplündert worden, und es sei auch zu einer Brandstiftung gekommen und immer wieder zu Hakenkreuzschmierereien. Die zuständigen Polizeibehörden hätten erklärt, dass sie nicht in der Lage seien, sie zu schützen.
Die Einzelrichterin der 7. Kammer wertete diese Handlungen in ihrer Kumulation als so gravierend, dass die Klägerin durch sie in ähnlicher Weise betroffen ist wie von schweren Verletzungen grundlegender Menschenrechte. Es handele sich hier um eine Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure, da der Staat, hier die Polizeibehörden, nicht in der Lage oder willens gewesen seien, Schutz vor Verfolgung zu bieten. Das Urteil ist rechtskräftig.

https://vg-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/VG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/bc2/bc250f99-3b24-8941-79cd-aa2b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

PS.: Nach Angaben der israelischen Zeitung Haaretz haben Mitglieder der Swoboda-Partei und des Rechten Sektors während der Maidan-Revolution frisch ins Ukrainische übersetzte Ausgaben von Adolf Hitlers Mein Kampf und der antisemitischen Protokolle der Weisen von Zion am Platz der Unabhängigkeit verteilt.

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