Wenn offiziell Kriegszustand erklärt wurde, wird nicht gewählt. Das ist aber nicht das Ende der Demokratie, sondern so vorgesehen. Und zwar in den meisten Demokratien, vgl. z.B. Art 115 h GG, dabei insbesondere der Abs. 1.
(1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten sowie bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates enden neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit eines Mitgliedes des Bundesverfassungsgerichtes endet sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.
Es ist davon auszugehen, dass die ukrainische Verfassung eine ähnliche Regelung hat.
Alles andere wäre ja auch quatsch. Wie soll man schließlich geregelte Wahlen abhalten, wenn man bombardiert wird.