DerWoDa schrieb am 24.12.2023 00:11:
https://pbs.twimg.com/media/FlqOaPYXEAAhdsT?format=jpg&name=900x900
Im Hintergrund ist ein Ortseingangsschild zu sehen, die Stelle liegt im Niemandsland zwischen zwei Ortschaften. Da müssen überhaupt erst mal die Zuständigkeiten geklärt werden, da kann nicht einfach im fremden Revier gewildert werden. Da könnten wie zwischen Düsseldorf und Köln jahrhundertealte Animositäten mit im Spiel sein.
Das Waldgrundstück hat mit Sicherheit auch einen Besitzer. Wenn du den Ast unten an der Grenze absägst, dann rutscht der ganze Sermon unkontrolliert von oben nach. Den Stamm kannst du aber auch nicht von oben angefangen in handliche Stücke zersägen, dazu müsstest du das Grundstück betreten. Ohne Genehmigung klagt dir der Besitzer danach den Arsch weg. Landfriedensbruch, wirtschaftlicher Schaden, weil der Baum nicht mehr verwertet werden kann, alles was da halt so dranhängt.
So wie auf dem Bild sieht es doch gut aus. Der Ast hat sich stabil in die Leitplanke eingehakt, es ist keine akute Gefahr mehr im Verzug. Ein paar Warnbarken, mobile Ampeln -- passt. Jetzt können in Ruhe innerhalb weniger Wochen Monate die wichtigen Rechtsfragen geklärt werden.
1) Wer muss den Einsatz bezahlen?
2) Wer haftet, wenn was auf welcher Seite der Grundstücksgrenze schief geht?
Und das Allerbeste: Wenn man lange genug wartet, erledigt sich das Problem von selbst, und es muss nur noch der Kompost von der Straße gefegt werden.