Mann, da war der SWR vor Jahren ( mist schon so lange her das es nicht mehr in der Mediathek ist ) schon viel besser.
Es geht bei dem Prozess nicht um die verdreifachung der Wohnfläche. Es geht um die Besitzverhältnisse des Gebäudes am Tag der Bewertung der Wohnfläche. Noch schöner: Nichtmal um die Wohnung. Die Berechnung des Privataufzugs ist hier Relevant. Immobilieneigentümer : Nicht anderweitig Nutzbare Fläche pro Stockwerk, Wohnungseigentümer : 10% der nicht anderweitig Nutzbaren Fläche pro Stockwerk.
Es geht beim Prozess nur um die Frage: Gehörte bei der Bewertung das Gebäude Trump oder nicht.