... dass der Konsum bei über 40-Jährigen eine opferlose Straftat darstellt, bei der es auch kein übergeordnetes Interesse mehr gibt, weil abweichendes Verhalten statistisch nicht mehr feststellbar ist.
Ups, das wäre ja ein schwer zu widerlegendes Argument genau dafür, dass die Kriminalisierung von Konsum und Besitz verfassungswidrig ist.