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  • Aureolus

mehr als 1000 Beiträge seit 04.02.2015

...ja

PS: Klar ein Verbrechen ist z.B., unter Drogeneinfluss ein KFZ zu steuern.

Ein Verbrechen? Das bedeutet Strafandrohung von mindestens einem Jahr Gefängnis, z. B. wg. ein wenig Restalkohol oder Cannabisspuren im Blut.
Wobei bei Cannabis noch nicht mal klar ist, ab welcher Konzentration überhaupt ein Einfluß auf die Fahrtüchtigkeit angenommen werden kann.

Da hast Du Recht.

Ich hätte hier besser "klar verbrecherisch" hinschreiben müssen. Zum "Verbrechen" wird es spätestens, wenn man in irgendjemanden hinein steuert.

Beim Alkohol gibt es glaube ich sinnvolle Grenzen. Das andere Zeug ist blöderweise extrem lange nachweisbar, und ab einer bestimmten "Restnachweisbarkeit" wird es tatsächlich albern.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.03.2021 11:53).

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