Soviel zu Deinem Demokratieverständnis: Egal was der aufgehetzte Mob fordert ist es in Ordnung, wenn es nur eine Mehrheit findet.*
Dem widerspreche ich: Es gibt Dinge die einem Mehrheitsentscheid nicht zugänglich sind. Beispiel: Nur weil eine verblendete Mehrheit der Meinung ist, Hexen zu verbrennen gehe in Ordnung, ist das immer noch nicht richtig.
Um nicht in die Falle des whataboutism zu laufen: Für das Burkaverbot gibt es gute Gründe (Gleichstellung der Frau, Burka als Symbol für den Kampf gegen eine offene Gesellschaft), wie es auch Gründe dagegen gibt (Religonsfreiheit, Kleidungsvorschriften sind kein Bestandteil einer offenen Gesellschaft). Eine Abwägung dieser kollidierenden Gründe (Rechte) ist unumgänglich. Meine unprofessionelle Meinung geht eher in Richtung einer Ächtung - ob das wirklich ein strafbewehrtes Verbot sein muß ist eine andere Frage. Warum also nicht eine professionelle Abwägung durch ein dafür geschaffenes Gremium anhand des offiziellen Wertekatalogs?
trainspotter
* Nur mal so ein Gedankenspiel: Was würdest Du von einer Volksabstimmung halten, die dem Volk vorschlägt Ewiggestrige unter Aberkennung ihrer Bürgerrechte zu internieren? Ich schätze es so ein, daß bei "geschickter" Fragestellung diese Abstimmung durchkommen würde und nein, solange er nicht gegen die eindeutig definierten §§ des Strafgesetzbuchs verstösst, darf auch ein bekennender Nazi nicht inhaftiert werden. Punkt. Und ja, ich sehe die problematische Natur des §129b StGB nicht nur für kurdische Freiheitsaktivisten, sondern auch für "doitsche Volkstumsschützer".
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.03.2021 09:33).