Sie gehen auf das Grundproblem von Mehrheitsentscheidungen nicht ein.
Es gibt Dinge die einem Mehrheitsentscheid nicht zugänglich sind.
Mögliche Antworten: Falsch oder richtig. Anhand des gegebenen Beispiels verfolgte ich die Antwort "richtig":
Eine Abwägung dieser kollidierenden Gründe (Rechte) ist unumgänglich. [...] Warum also nicht eine professionelle Abwägung durch ein dafür geschaffenes Gremium anhand des offiziellen Wertekatalogs?
Sie machen daraus - wieso und aus welchen Gründen? - daß ich mir eine Räterepublik wünschte. Erstens ist das schlicht falsch und zweitens wie kommen Sie darauf? Ist ein ordentliches Gericht (AG, LG, OLG, BGH, BVerfG, EuG, EuGH und weitere) kein offiziell geschaffenes Gremium für eine professionelle Abwägung von kollidierenden Rechten?
Es wäre hilfreich, wenn Sie ideologische Scheuklappen ablegen und sich ergebnisoffen mit der Sache befassen würden. Falls das bislang nicht angekommen sein sollte: Den basisdemokratischen Ansatz der helvetischen Verfasstheit begrüße ich durchaus und hoffe, daß in diesem, unserem Lande noch einiges davon übernommen wird, aber wie alles Menschenwerk eignet sich auch das schweizer System nicht als makelloses Heilsversprechen. Für die Unzulänglichkeiten eines Systems, sollte man noch einen "Plan B" in Reserve haben - warum nicht eine Gerichtsbarkeit? (Auch das ist natürlich nicht perfekt...)
trainspotter.