Gast (16461) schrieb am 05.10.2021 21:14:
Es ist soo einfach die bösen Gewerkschaften als Problem darzustellen.
Sehr viele Unternehmen sind nicht tarifgebunden und es werden immer weniger.
Das EU-Recht verbietet es, Tariflöhne als Grundlage für öffentliche Ausschreibungen zu machen.
Das ist so pauschal falsch.
Solange in Bundes- oder Landesgesetzen festgelegt, dürfen öffentliche Auftraggeber sehr wohl die Einhaltung von Tariflöhnen fordern:
"Andere oder weitergehende Anforderungen (wie z. B. Tariftreue) dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes-/oder Landesgesetz vorgesehen ist."
https://www.reguvis.de/fileadmin/BIV-Portal/pdf/Vergaberecht_Anbieter_Banz.pdf
" Die Vorteile eines Tarifvertrags sollen durch eine Tariftreueregelung auch nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern zukommen."
und
"In den aktuellen Gesetzesfassungen finden sich hierzu im Wesentlichen drei Ansätze:
- Verpflichtung von Auftragnehmern zur Abgabe einer Tariftreueerklärung im Rahmen allgemeinverbindlicher Tarifverträge,
- Verpflichtung der öffentlichen Hand zu einer erschöpfenden Tariftreueregelung für den öffentlichen Nahverkehr, ggf. auch auf nicht allgemeinverbindliche Tarifverträge bezogen,
- Festlegung eines allgemeinen vergabespezifischen Mindestlohns."
https://www.ibau.de/akademie/glossar/tariftreue-und-vergabegesetz/#mindeststandards-fuer-lohn-und-arbeitsbedingungen