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Avatar von multiple_personality
  • multiple_personality

mehr als 1000 Beiträge seit 25.04.2007

Re: Mach mal den Vergleich mit Beamten.

Nein natürlich nicht. Das geht auch gar nicht. Jeder Beamte könnte klagen - grundgesetzlich verankertes Alimentationsprinzip.
Der Beamte hat einen Anspruch auf eine seiner gesellschaftlichen Stellung nach angemessenen Lebensführung - auch im Ruhestand.

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