Beim Finanzamt bezeichnet man das als Einspruch und nicht als Widerspruch, wie beispielsweise bei Rentenangelegenheiten. Wenn Sie also Einspruch schreiben, wirkt das professioneller.
Die freuen sich dort vielleicht sogar über Einsprüche wie den ihrigen. Denn im Gegensatz zu fundierten Einsprüchen, deren Bearbeitung zeitintensiv sein kann, können die Ihren Einspruch kurz und schmerzlos mit Textbaustein nach Schema F abfrühstücken. Bringt den Kolleginnen und Kollegen dortigen Rechtsmittelbereich aber einen erledigten Fall für Ihre Statistik. Vielleicht hilft Ihr Einspruch ja sogar dabei, dass noch eine zusätzliche Planstelle geschafft werden kann.