Ich hätte da 3 Vorschläge:
§42 AO. Jedes Land hat in seiner Steuergesetzgebung ein Pendant dazu. Das braucht man nur anwenden. Anstatt Steuerprüfer, die zu tief in die Konzernsteuerunterlagen zu schauen, in die Irrenanstalt zu stecken.
Artikel 3 GG, Gleichheitsgrundsatz. wenn Amazon keine Steuern zahlen muss, muss das jemand mit geringeren Einkünften auch nicht. 0er Erklärung abgeben, bei nicht-Anerkennung Widerspruch einlegen. Kostet nichts.
Sich in diesem Zusammenhang auf das Klassendiskriminierungsverbot der EU zu berufen.
Politiker, die behaupten, sie könnten nichts machen, lügen scheinheilig.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.07.2021 09:22).