Dabei sind einige elektro- und verwaltungstechnische Vorschriften zu beachten.
Wenn ich Vermieter wäre, dann würde ich die im Zitat und im Artikel eher nicht genannten haftungsrechtlichen "Vorschriften" und was gerade den Mieter angeht durch ein Verbot dieser Guerilla-Installationen im Mietvertrag konsequent ausschließen.
Mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass es den Betrieb der Waschmaschine und den Schweinebraten etc. dann nur an sehr sonnenreichen Tagen gibt; und auch das nur, wenn ein entsprechend kostenträchtiger und hoffentlich vorschriftsmäßig ausgelegter Stromspeicher dazwischengeschaltet wird.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.06.2022 13:53).