Olle Knolle schrieb am 02.02.2021 19:46:
Wie kommen Sie auf diesen Unsinn?
Die 200€ sind bestimmt der Betrag, den man an die Krankenkasse bezahlen muss, wenn man 450€ statt 451€ im Monat verdient. Bei beidem ist echtes Brutto, also was der Arbeitgeber zahlt und Netto ganz grob ähnlich. Bei 451€, einem Midijob, ist man voll krankenversichert, bei 450€ werden vom Arbeitergeber zwar Sozialabgaben gezahlt, aber man ist genauso gestellt, als hätte man gar kein Einkommen, also muss man vom Netto die 150€-200€ für die Krankenkasse abziehen.
Minijob macht nur unter bestimmten Bedingungen Sinn:
- wenn es tatsächlich eine Nebeneinnahme ist, z.B. weil man noch einen richtigen Job hat
- wenn man bereits anderweitig krankenversichert ist, z.B. über den Ehepartner, oder als Student und man ist jung genug
- wenn das Einkommen schwankt und häufig (deutlich) unter 450€ liegt
Insbesondere ist 450€ Job böse, wenn es der einzige Job ist, und die 450€ konstant sind:
- man muss sich mit absurdem Beitrag selbst krankenversichern, statt mit 451€ voll versichert zu sein
- man kann gar kein Weihnachtsgeld bekommen. Toll ist das, wenn alle anderen in der Firma welches bekommen, dann ist es illegal, wenn man es nicht bekommt, oder wenn man es bekommt.
Jedem in dieser Situation kann ich nur dringendst empfehlen mit dem Arbeitergeber zu sprechen und auf Midijob umzustellen. Man ist krankenversichert, kann legal Weihnachtsgeld und Co bekommen, und es gibt flexiblen Spielraum nach oben bis 850€, wenn man was mehr zu tun ist auf der Arbeit oder als schrittweises Aufstocken zu einem normalen Beschäftigungsverhältnis.
Last but not least: Egal ob Minijob oder Midijob, ich kann jedem damit nur dazu raten sich bei Urlaub und Krankheitstagen nicht ausnutzen zu lassen. Da gilt Lohnzahlung bei Urlaub(mindestens 4 Wochen pro Jahr) und Krankheit genauso wie bei "richtigen" Jobs.