szul schrieb am 03.05.2023 09:43:
Herr Wissing hat die Aktivisten offenbar pauschal als Straftäter bezeichnet, so wie du offenbar auch, obwohl sich nicht alle von ihnen irgendwo festkleben und nur einzeln bisher verurteilt wurden.
Anstifter (§26 StGB) und Gehilfen (§27 StGB) sind nicht weniger kriminell als die Täter.
Zudem deutet einiges darauf hin, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung (§129 StGB) handelt.
Im Übrigen beschränken die Kriminellen sich ja nicht nur auf Nötigung durch Blockieren/Festkleben auf wichtigen Verkehrsrouten, sondern betätigen sich auch fleißig im Bereich Umweltverschmutzung, Sachbeschädigung bis hin zur teilweisen Zerstörung von Bauwerken, zu denen auch Straßen zählen (§305 StGB).