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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Ein letzter Rest an Gewaltenteilung...

Quantium40 schrieb am 03.05.2023 20:47:

szul schrieb am 03.05.2023 09:43:

Herr Wissing hat die Aktivisten offenbar pauschal als Straftäter bezeichnet, so wie du offenbar auch, obwohl sich nicht alle von ihnen irgendwo festkleben und nur einzeln bisher verurteilt wurden.

Anstifter (§26 StGB) und Gehilfen (§27 StGB) sind nicht weniger kriminell als die Täter.
Zudem deutet einiges darauf hin, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung (§129 StGB) handelt.

Im Übrigen beschränken die Kriminellen sich ja nicht nur auf Nötigung durch Blockieren/Festkleben auf wichtigen Verkehrsrouten, sondern betätigen sich auch fleißig im Bereich Umweltverschmutzung, Sachbeschädigung bis hin zur teilweisen Zerstörung von Bauwerken, zu denen auch Straßen zählen (§305 StGB).

Deine Meinung in allen Ehren,
aber das ändert nichts daran,
dass in Deutschland Gerichte darüber zu urteilen haben,
wer ein Straftäter ist und wer nicht.

Und jemand wie Herr Wissing,
der sowohl Teil der Exekutive als auch der Legislative ist
(was schon schlimm genug ist),
sollte sich wenigstens aus der Judikative heraushalten.

Diesen letzten Rest der Gewaltenteilung
wollen wir uns doch bitte erhalten.

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