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  • Christian Thews

16 Beiträge seit 07.06.2016

Re: Was mich an der ganzen Diskussion stört:

Sexuelle Nötigung ist nicht die Entscheidung der Opfer.

Das ist der große Unterschied.
Und dass es den anderen nicht an den Körper geht.
Und dass sie in der Regl schon deutlich älter sind.

Nicht umsonst gilt es auch als Beamtenbestechung, wenn der Beamte nicht darauf eingeht.

Der Täter ist der Täter. Das Verbrechen besteht darin, einen anderen (i.d.R. sehr jungen) Menschen überhaupt mit solch widerlichem Ansinnen zu konfrontieren.

Die von Ihnen genannten Beispielpersonen haben allesamt ausreichend Zeit, für sich abzuwägen und zu entscheiden, was sie tun. Sie haben sogar meist die Möglichkeit, ihr Verhalten nochmal zu überdenken und es zu korrigieren. Sie stehen nicht schlagartig vor einem abstoßenden erigierten Penis mit süffisant grinsendem, haarigen Fleischberg dran und müssen nicht innerhalb von zwei, drei Sekunden für ihr ganzes Leben entscheiden, ob ihnen grad auch so heiß ist.

Ich möchte nicht den perfiden Druck kleinreden, unter den Journalisten, zumal Berufsanfänger, heute von der Blockflötenpresse gesetzt werden. Doch auch sie werden nicht ihr Intimstes und Verletzlichstes betreffend unter Druck gesetzt.

Abgeordnete genießen grundgesetzlich garantierte Gewissensfreiheit. Wer sich erpressbar gemacht hat, schämt sich natürlich. Hier muss man ganz klar unterscheiden zwischen Erpressbarkeit aufgrund von Fehlverhalten / Opportunismus und Erpressbarkeit durch Material, das einer Verletzung der Privat-/ Intimsphäre zugrunde liegt (z.B. Nacktfotos).

Über den grünen Kriegsbefürworter lasse ich mich nicht aus, sonst wird hier eine Endlostirade mit meiner Meinung über verlogene &$=%)?$&$&§ draus.

Das alles kann man nicht vergleichen mit der Situation eines jungen Menschen, der Jahre seines Lebens und tausende von sauer verdienten Dollars in seinen großen Traum investiert hat und nun, kurz vorm Ziel, plötzlich die schmierige Pfote von Kevin S. in seiner Kimme spürt.

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