https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html
Kurzgefasst sagt dieser Paragraph, daß der Anbieter einer Tätigkeit (oft fälschlich als Arbeitgeber bezeichnet) vom Staat einen Ausführenden in den ersten zwei Jahren kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt. In den folgenden Jahren greift eine Kostenbeteiligung ansteigend von 10 über 20 bis zu 30% im fünften Jahr der Beschäftigung. Eine rechtskonforme Kündigung ist jederzeit möglich.
Mit anderen Worten, der Staat bietet Arbeitskraft zwei Jahre lang für lau an!
(100% Kostenzuschuss meint "Kosten des Arbeitgebers"! Also greift das übliche Jammern über Lohnnebenkosten nicht - die zudem niedriger als bei normalen Arbeitnehmern sind, da die vom Staat verschacherten Leistungserbringer nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen dürfen! Meint: Maßnahmenende sofort wieder Hartz IV.)
Über die gesamte Zeit von fünf Jahren würde der Lohnsklave den Mehrwertabgreifer lediglich mit 12% der normalen Lohnkosten belasten...
---
Die Ämter, sowie die Leistungsbezieher finden nicht genug "Arbeitgeber", um die für dieses Programm zur Vefügung stehenden Mittel abzurufen.
Fazit: Es gibt nicht genug Arbeit, wenn man sie noch nicht einmal geschenkt nimmt. (Beziehungsweise unser "höchst effizeintes", marktwirtschaftliches System ist nicht in der Lage sinnvolle Arbeit zu detektieren.)
---
Was soll der Arbeitsdienst denn machen? Steine zu Sand kloppen?
Woher kommt der Vorschlag? Von Burkhard Dregger. Dregger? Ja! Dann ist alles klar: Seinen Vater habe ich schon bei Wahlkundgebungen vorm Rathaus in Marburg in den siebzigern wegen Realitätsverlust ausgelacht.
Gruß trainspotter