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Avatar von jc1
  • jc1

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

Das Einzige, was sich ändert, ...

...ist das wording und ein bißchen das framing.

Man läßt nicht mehr so leicht die Maske des wohlmeinenden Begleiters in der schweren Zeit der Erwerbseinkommenslosigkeit und Hilfebedürftigkeit fallen.

Die Ämtler werden routinierter und damit glatter.

Ein paar Zähne wurden ihnen gezogen, nach 15 Jahren hat das BVerfG die Grndrechtsverletzung der Menschenwürde durch §35(2) SGB II erkannt, aber die Regelsatzanpassungen hinken den tatsächlichen Kosten des existenzsichernden Grundeinkommens verläßlich hinterdrein, so daß die Abwärtsspirale der Perspektiv- und Ausweglosigkeit der meisten bis zur Verrentung oder dem sozialverträglichen Ableben sich erhält. So ist das eben, wenn man nur die Arbeitslosen, nicht aber Arbeitsanbieter in die Pflicht nimmt.

Außerdem, denke ich, ich sehe dem ja auch nur von außen zu, hat sich die Schicht der "Beratungs"- und "Hilfeleistungs"-gGmbHs mit ihren unwiderstehlichen Angeboten der Tagesverwahrung weiter aufgebaut. Nicht auszudenken, wenn die eHb (erwerbsfähigen Hilfebedürftigen) auf die Idee kämen, ihre eigene Agenda der Tagesablaufsgestaltung aufzustellen!

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