Im besagten §16i SGB II, der den "Arbeitgebern" auf Staatskosten kostenlose Arbeitskräfte zur Verfügung stellt, sind Ausbildung und Qualifizierung explizit ausgeschlossen!
Noch Fragen?
Gruß trainspotter
Im besagten §16i SGB II, der den "Arbeitgebern" auf Staatskosten kostenlose Arbeitskräfte zur Verfügung stellt, sind Ausbildung und Qualifizierung explizit ausgeschlossen!
Noch Fragen?
Gruß trainspotter