Desteros schrieb am 09.09.2021 11:20:
Arbeit gegen Leistung, welch abwegiges Konzept. Es ist natürlich niemand zuzumuten, für erhaltene Leistung auch was zu tun. Das geht nun wirklich nicht.
//Sarkasmus off
Die "Stütze" wäre dann keine bedarfsabhängige Sozialleistung mehr, sondern nach ILO ein Arbeitslohn.
Damit gelten dann auch Dinge wie Sozialversicherungen, Verbot von Lohndumping usw.
Art. 12 Grundgesetz:
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Es wird Zeit, das einige Parteien ein Bekenntnis zum Grundgesetz ablegen.
Die Zwangsarbeit "1-Euro-Job" war wegen des Entzugs des Existenzminimums schon immer verfassungswidrig.
Aber im Kapitalistenstaat war schon immer jedes Mittel zum Lohndumping recht.
Man muss nur genügend Leute daran gewöhnen, für weniger als das Existenzminimum zu arbeiten.
Ein Volk von Aufstockern ist für jeden "Investor" das Schlaraffenland.
Aber wir haben ja einen Mindestlohn, der nur 20% unter der Grenze zum Lohndumping liegt und nur in Ausnahmefällen Anwendung findet.
Also ein toller Vorschlag... findet zumindest die BDA. :-D