gigngogn schrieb am 09.09.2021 12:32:
Es wird ja kein Marktlohn gezahlt, sondern, wie beim 1€ Job, die entsprechende Sozialleistung
Die Gegenleistung für Arbeit heißt nunmal "Lohn" und nicht "Sozialleistung".
Damit gelten dann auch Dinge wie Sozialversicherungen, Verbot von Lohndumping usw.
Jo eh, und?
Diese Dinge gibt es bei Sozialleitungen aber nicht.
Gibt es dazu ein Urteil vom Verfassungsgerichtshof?
Was fürn Ding? Du willst nur trollen...
Niemand wird zu irgendwas gezwungen, es gilt, Arbeitswilligkeit gegen Sozialleistung, wie auch schon vorher. Wer nicht arbeiten will muss nicht, allerdings muss ihm die Gesellschaft dann auch nicht sein Auskommen finanzieren.
Es geht hier nicht um Sanktionen bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit.
Wer mehr möchte bildet sich weiter und sucht sich Arbeit am freien Markt, da sind die Löhne deutlich höher. Wer das nicht will, oder nicht kann, der wird von der Gesellschaft versorgt, auf welchem Niveau, darüber kann man diskutieren.
Ja...was denn nun? "Von der Gesellschaft versorgt" oder "erarbeiten"?
Entscheide dich doch mal.
Nicht wirklich, unmotivierte und/oder schlecht ausgebildete Arbeitskräfte gibt es in anderen Ländern deutlich billiger.
Ach...Aufstocker sind faul und ungebildet?
Was erwarten sie von einem Mindestlohn?
Die Abdeckung der deutschen Lebenshaltungskosten, nicht der albanischen.
Troll... :-D