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  • Bärtiger Prophet

196 Beiträge seit 17.08.2021

Die Menge der unbesetzten Stellen hängt von den Kosten (bzw Mehrkosten) ab

Das Problem der "niedrigqualifizierten" Arbeitslosen (bzw genauer/genereller: derer, die keine Qualifikation haben, für die auf dem Arbeitsmarkt Nachfrage besteht) ist, dass mangels gesuchter Qualifikation der Geldwert ihrer Arbeitsleistung (sprich: der Preis, zu dem sich jemand findet, der bereit ist, soviel für die Arbeit zu bezahlen) typischerweise deutlich UNTER dem Mindestlohn liegt… weshalb die dann eben keiner einstellt. Denn wenn die Kosten höher sind als das was es dem zahlenden bringt, lässt er es eben sein.

Die Nachfrage hängt halt sehr stark vom Preis ab. Es ergäbe also keinen Sinn, die aktuell als unbesetzt ausgeschriebenen Stellen als Maßstab zu nehmen, weil die lediglich wiedergeben, wieviele unbesetzte Arbeiten mindestens den Wert des Mindestlohns haben (sprich: für die zum Preis des deutschen Mindestlohns + Lohnnebenkosten eine Nachfrage besteht)

Dass die Nachfrage stark vom Preis abhängt, ist übrigens erstmal unabhängig vom Typ des Arbeitgebers, also ob Unternehmen, Privatleute… oder eben Staat:
Auch auf Staat-, Landes- und Kommunalebene gibt's eine Menge Arbeiten, für die zwar durchaus Bedarf bestünde, aber eben schlicht nicht getan werden, weil es sich zum Mindestlohn nicht lohnen würde (sprich: weil der potentielle Einkäufer, hier etwa eine staatliche/öffentliche Einrichtung, weniger von der Arbeit hat als vom Geld, was sie ihn kosten würde).

Wo beim Staat (im weiten Sinne, also bis runter zur Kommune) die Rechnung eben anders ist als bei einem privaten Arbeitgeber (ob Unternehmen oder Privatleutet) ist die Kostenseite: Der Staat hat eben wenn er eine solche Arbeit NICHT ausschreibt dennoch immense Kosten die in die selbe Größenordnung hineinreichen, weil er eben dann dem Arbeitslosen ALG2 zahlt. Es stellt sich also durchaus die Frage, inwieweit die Anspruchshaltung gerechtfertigt sein sollte, dass dieses ALG2 bitteschön leistungslos bezahlt werden müsste statt dass umgekehrt der Staat und die Gesamtgesellschaft durchaus legitim eine Gegenleistung erwarten können. Und ausgehend davon, dass das Geld auch ohne Arbeitsleistung weg wäre (eben für ALG2), ist die Menge der dafür in Frage kommenden Arbeiten ja nicht nur die der aktuell unbesetzten Stellen sondern viel größer, da sie auch all jene Arbeiten im staatlichen bis kommunalen Sektor enthalten würde, die sich unter der aktuellen Kalkulation nicht lohnen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.09.2021 21:53).

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