step schrieb am 12.09.2021 02:02:
Hut ab, das sind ja echt mal richtig tolle Ideen, die du da hast. Halbtags,
Teilzeit ist in unserer Arbeitswelt wahrhaftig nichts Ungewöhnliches. Alternativ kommt natürlich auch Vollzeit in Betracht unter Inanspruchnahme von Förderung z. B. nach §16e SBG II. Schließlich geht es ja darum, Langzeitarbeitslose zu befähigen, am Arbeitsleben wieder teilnehmen zu können.