Man könnte das ganze ja auch anders angehen und eben im städtischen Sektor subventionierte Stellen schaffen, in denen gemeinnützige Arbeit getan wird, wo diese Arbeitslosen dann angestellt und vernünftig bezahlt werden, damit sie nicht mehr arbeitslos sind.
Ein solches Programm gibt es sogar und findet im §16i SGB II seine gesetzliche Grundlage.
Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel werden kaum abgerufen...
Ich hab mir §16i SGB II jetzt nicht komplett durchgelesen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man da eine nachfolgende Einstellung garantiert. Da liegt der Hund ja begraben.