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  • Bärtiger Prophet

196 Beiträge seit 17.08.2021

ALG1 (Versicherungsleistung) und ALG2 (Sozialleistung) sind grundverschieden

Dass es dämlich ist, Leute reinzulassen, die dann Sozialleistungen empfangen statt einzuzahlen: geschenkt. Aber:

Er hat doch dafür bezahlt! Er hat doch ggfs vorher gearbeitet

Da verwechselst du was: das ist ALG1, nicht ALG2. Und was er da bezahlt hat (eben als Versicherungsbeitrag), reicht schon rein mathematisch im Bedarfsfall nur für eine relativ kurze Zeit an über alle Bedürftigen aus diesen Versicherungsbeiträgen zu verteilenden ALG1-Bezügen. Dass also NACHDEM das ALG1 für ihn alle ist derjenige, der in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat (die eben nur für diese ALG1-Phase reicht und nur diese finanziert) sich in der selben steuerfinanzierten Sozialleistungs-Situation wiederfindet wie ein ALG2-Empfänger, der noch nie gearbeitet hat… ist schlicht die logische Konsequenz, die sich aus der Höhe der Arbeitslosenversicherungs-Beitragssätze ergibt.

Die Vorstellung, dass es da eine größere oder länger währende Differenz geben sollte, zwischen denen, die gearbeitet haben und den anderen, würde in Konsequenz zwangsläufig mit sich ziehen:

* entweder eine fette Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung, um eben im Bedarfsfall längere Bezugszeiten finanzieren zu können. Das würde die in Deutschland bereits immensen Abgabenlast für Abeitende nur noch unerträglicher machen und wäre nicht vermittelbar.
* oder umgekehrt die Infragestellung der Höhe von steuerfinanzierten Sozialabgaben wie ALG2 und deren Korrektur nach unten.

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