Es sollte man weiter differenzieren:
Die Flüchtlinge aus der Ukraine müssen in Polen arbeite.
Warum sollen Fremde, die noch nie Teil unserer Solidargemeinschaft waren,
auf Kosten der Anderen Unterhalt bekomm?
Das BVerG sieht das anders.
Keine Frage, ich kenne aus meinem näheren Umfeld, Migranten aus Afrika,
die sehr fleißig sind und ich achte jeden der arbeitet, egal wo er/sie herkommt.
Weiterhin gilt das Asylrecht.
Das hat aber fast nichts mit dem Arbeitsmarkt und dessen Anforderungen zu tun. Software Ingenieurinnen finden hier leicht einen Arbeitsplatz, egal wo sie herkommen.