Captain Data schrieb am 05.01.2023 16:40:
Wer sich in der Innenstadt beim Jagdwaffenhändler ein schweizer Armeemesser besorgt, macht sich strafbar, sobald er aus dem Laden in die "waffenfreie Zone" läuft.
Wenn der Kunde es denn aus der verschlossenen Originalverpackung entnimmt.