Dazu fehlt die Beweisführung, dass von den genannten Mitbürgern eine relevante Gefahr ausgeht.
Bisher wurden jedenfalls solche Gefahren, wie z.B. Terrorismus, unter "allgemeines Lebensrisiko" verbucht.
GWH
Dazu fehlt die Beweisführung, dass von den genannten Mitbürgern eine relevante Gefahr ausgeht.
Bisher wurden jedenfalls solche Gefahren, wie z.B. Terrorismus, unter "allgemeines Lebensrisiko" verbucht.
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