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Re: Politiker haben bereits 2019 Impfschäden ins Sozialgesetzbuch geschrieben

Vkleber schrieb am 08.01.2022 15:17:

Was die möglichen Entschädigungen bei einer schweren Folgeerkrankung nach einer Impfung betrifft, hier ein Zitat:

"Beweislast liegt grundsätzlich beim Geschädigten

Wer Schadensersatz will, trägt die Beweislast, muss also zeigen, dass der eingetretene Schaden mit "Wahrscheinlichkeit" auf die stattgefundene Schutzimpfung zurückzuführen ist. Ob mehr für einen Ursachenzusammenhang zwischen Impfung und Schaden spricht, als dagegen, ist im Alltag genau der Streitpunkt, der vor Gericht landen kann.

Aus Sicht der Geschädigten kann dies viel Zeit kosten, da die Gerichte auf Fachgutachten angewiesen sind. So mussten Impfopfer der sogenannten "Schweinegrippen-Impfung" über 5 Jahre auf ein Gutachten des zuständigen Paul-Ehrlich-Institutes warten, bis ein ursächlicher Zusammenhang bestätigt wurde."

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/corona-impfschaeden-wer-haftet-und-wie-hoch-ist-der-schadenersatz,SMRpwRK

Und was ist jetzt Dein Kritikpunkt? Irgendwann hat sich die Geschichte verfestigt, so dass es Regeln gibt, wann ein Kausalzusammenhang angenommen wird. Sollten jetzt z.B. viele Leute im Zusammenhang mit CoViD-Impfungen einen bestimmten Schaden erleiden, bei dem wissenschaftlich der Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Schaden einfach noch nicht geklärt ist, dann besteht darüberhinaus die Möglichkeit einer sog. Kannversorgung. Ich denke, man steht mit diesen Regelungen deutlich besser da als mit einer Klage gegen einen eventuell in die Insolvenz gehenden Herstellers.

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